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Erneut brennen Gartenlauben in Flingern und nun auch in Oberbilk

Aktualisiert: 6. Juli

Aus aktuellem Anlass bittet der Vorstand um erhöhte Aufmerksamkeit in den Anlagen. Bitte informiert den Vorstand und meldet umgehend verdächtige Personen oder Personengruppen an die zuständige Polizeidienststelle in Oberbilk.


Montag, Mittwoch, Freitag: Am frühen Morgen wurde die Feuerwehr Düsseldorf zum dritten Mal in dieser Woche zu einem Brand in einer Kleingartenanlage gerufen. Nach zwei Feuern in Flingern war diesmal eine Anlage in Oberbilk in direkter Nachbarschaft zur Mitsubishi-Electric-Halle betroffen.


Gegen 3.30 Uhr meldete ein Anrufer eine brennende Gartenlaube in der Kleingartenanlage an der Siegburger Straße. Sofort wurden mehrere Einheiten von Feuerwehr und Rettungsdienst zur gemeldeten Adresse geschickt.

Gegen kurz vor 1 Uhr wurde die Feuerwehr Düsseldorf am Mittwochmorgen über ein Feuer in einer Kleingartenanlage am Hellweg in Flingern Nord informiert. In der Anlage hatten bereits am Montagmorgen mehrere Hütten gebrannt, dort grenzen zwei Kleingartenanlagen direkt aneinander.


Zur Ermittlung der Brandursache hat die Kriminalpolizei die weiteren Ermittlungen übernommen. Ein Sprecher der Polizei sagte am Morgen, man halte einen technischen Defekt in beiden Fällen für sehr unwahrscheinlich. „Alles deutet auf eine Brandstiftung hin, ob fahrlässig oder vorsätzlich, ist Gegenstand der Ermittlungen.“



Als die ersten Einsatzkräfte vor Ort eintrafen, fanden diese zwei brennende Gartenlauben vor. Die Löschmaßnahmen zeigten rasch Wirkung, sodass das Feuer bereits 20 Minuten unter Kontrolle war. Eine Ausbreitung auf weitere Teile der Anlage konnte verhindert werden.

Die Nachlöscharbeiten gestalteten sich zeit- und personalaufwendig. Bei einer Gartenlaube mussten die Feuerwehrleute das Dach öffnen, um die letzten Glutnester abzulöschen.


Bereits in der Nacht zu Montag war in einer Kleingartenanlage in Flingern ein Feuer ausgebrochen. „Wir haben die Meldung über den Brand um 1.45 Uhr erhalten“, sagte ein Sprecher der Feuerwehr am Montag. Man sei mit zwei Löschzügen und weiteren Kräften der Freiwilligen Feuerwehr ausgerückt.


Fotos und Text: Rheinische Post



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2 則留言


Guten Morgen, ich hab da mal eine Frage, kann man sich dagegen Versichern. Also gegen Brandstiftung in Kleingärten.?

Vg Kerstin Garten 41

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Heiko Schöner
Heiko Schöner
7月06日
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Guten Morgen Kerstin,

hierzu findest Du alle Informationen in Deinen Versicherungsunterlagen der LVM

Wir empfehlen, dass jeder (nicht erst im Schadensfall) seine Versicherung überprüft und gegebenenfalls aufstockt. Dies ist jederzeit im laufenden Geschäftsjahr möglich.


Auszug:


Feuerversicherung Allgemeine Bedingungen für die Verbundene Sach-Gewerbeversicherung (VSG 2018) 1.1. Gegen Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall unbemannter oder bemannter Flugkörper ist das Gartenhaus mit Nebenge-bäuden (inkl. Gewächshaus) (sowie mit Pergolen, Markisen, Solar- und Satellitenanlagen, Kleintieren) auf dem Kleingar-tengrundstück unter Berücksichtigung des BKleingG mit 25.000,- € (Grundversicherungssumme) und der Inhalt mit 5.000,- € (Grundversicherungssumme) versichert. Einfriedun-gen, Zäune der KG-Anlage, Bäume, Sträucher und Stauden sind nur im Innenbereich mitversichert, sofern sie in Verbin-dung mit Laubenbränden vernichtet oder als Einfriedung unbrauchbar werden.

1.2. Mitversichert sind Aufräumungs-, Abbruch- sowie Feuerlösch-kosten…


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