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Geschäftsführender Vorstand

Der BGB-Vorstand, auch geschäftsführender Vorstand genannt, leitet den Verein, vertritt ihn nach außen und gilt als zentrales Exekutivorgan.

(Infos zu den einzelnen Mitgliedern erhalten Sie über Anklicken des jeweiligen Bildes)

Erweiterter Vorstand

Der erweiterte Vorstand erfüllt satzungsgemäße Aufgaben und ist als zweitwichtigstes Exekutivorgan für spezifische Angelegenheiten zuständig.

Kassenprüfung

Prüfung von Jahresergebnissen, Budget und Konten im Auftrag aller Vereinsmitglieder.

Vorstandsbeauftragte

Unser engagiertes Team aus vielfältigen Berufsbereichen bildet das Rückgrat des Vereins und prägt mit ehrenamtlichem Einsatz das Vereinsleben.

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