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Pools und Planschbecken 2024

Jährliche Information zum Aufstellen von Pools und Planschbecken in unseren Parzellen


 


 

Auch wenn das Wetter nicht gerade zum Planschen einlädt...


Temperaturen von 35 Grad und mehr setzen vielen Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern zu. Die Idee, einen Pool aufzustellen, ist daher schnell geboren. Doch ist das wirklich so einfach?


Wir möchten darauf hinweisen, dass eine Meldepflicht beim Vorstand besteht, der letztlich entscheidet, ob das Aufstellen eines Pools erlaubt ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Pool oder ein Planschbecken handelt. Die Entscheidung hängt wesentlich von den Vorgaben der Bundesregierung zur Regulierung des Wasserverbrauchs ab. Darüber hinaus sind die Verantwortung jedes Einzelnen für das Erscheinungsbild des Gartens, die Pflege, die Rücksichtnahme auf Nachbarn sowie der Schutz der Natur – insbesondere von Vögeln und Kleintieren – entscheidend.


Da wiederholt Jungvögel in Kleingartenanlagen in den meist offenen Badestellen ertrunken sind, sind folgende Maßnahmen für Pool- und Planschbeckenbesitzer verpflichtend:


- Planschbecken müssen nach dem Baden entleert und umgedreht werden.

- Pools sind grundsätzlich mit einer Plane abzudecken.

- Alle aufgestellten Badestellen sind dem Vorstand bis Ende Juli zu melden. Eine einfache Mail mit Gartennummer, Bezeichnung, Größe und Volumen der Badestelle reicht aus.


Der Vorstand wird auch 2024 alle Gärten besichtigen. Pächtern, die gegen die Meldepflicht und die damit verbundenen Regeln verstoßen, droht der sofortige Abbau der Badestelle.



Wie groß darf ein Pool in der Kleingartenanlage sein?


Die Rahmenkleingartenordnung legt fest, dass transportable Kinderplanschbecken vom Vorstand während der Gartensaison erlaubt werden können. Diese Pools dürfen maximal 3 m³ Wasser fassen. Neu ist die Festlegung, dass die Poolhöhe bis zu 0,6 m betragen darf, wobei die mögliche Füllhöhe auf maximal 0,5 m begrenzt ist.


Generelle Regelung für Pools und Planschbecken


Ein fester Pool ist im Kleingarten grundsätzlich verboten, da er der Idee des Kleingartens, in dem Erholung und Gärtnern im Mittelpunkt stehen, widerspricht. Gerichtliche Auseinandersetzungen haben wiederholt festgestellt, dass Pools nicht der vorgesehenen Erholung im Kleingarten dienen.


Zulässigkeit von Planschbecken


Kleinere mobile Planschbecken können jedoch vom Verein erlaubt werden. Diese dürfen einen Durchmesser von bis zu 1,50 Meter oder ein Volumen von bis zu 3 m³ haben. Die Nutzung muss kurzzeitig erfolgen und das Planschbecken ist nach Gebrauch wieder zu entfernen. Eine Nutzungsgenehmigung ist dabei an folgende Regeln geknüpft:


Meldepflicht und Genehmigung:

Vor der Aufstellung muss eine Genehmigung beim Vorstand eingeholt werden.


Einhaltung von Ruhezeiten und Rücksichtnahme:

Die Ruhezeiten in der Anlage müssen beachtet werden.


Erscheinungsbild des Gartens:

Das Planschbecken darf das Erscheinungsbild des Gartens nicht dominieren und die Pflege der Parzelle muss weiterhin im Vordergrund stehen. Der Garten soll weiterhin kleingärtnerisch bewirtschaftet werden.


Verbot von Chemikalien:

Die Verwendung von wasserreinigenden Chemikalien ist strengstens verboten


Wasserentsorgung:

Das Wasser muss biologisch und ökologisch umsichtig entsorgt werden.


Haftungsausschluss:

Bei Vandalismus, Schäden an der Badestelle oder verbundenen Schäden wie dem Auslaufen und Zerstören von Bodenkulturen der Nachbarparzelle haftet der/die Gärtner*in vollumfänglich. Die LVM-Versicherung übernimmt keine Haftung.


Mögliche zukünftige Verbote:

Der Verein behält sich vor, bei Nichteinhaltung der Regeln ein zukünftiges Verbot von Planschbecken in die Satzung aufzunehmen.


Typische Interessenkollisionen:

Häufig kollidieren die Nutzungszeiten von Planschbecken mit den Ruhezeiten in der Kleingartenanlage. Beispielsweise wird am schulfreien Feier- oder Sonntag gerne ein Planschbecken aufgebaut, obwohl ganztägige Ruhezeit gilt.


Die Duldung eines Planschbeckens kann vom Zeitpunkt abhängen. Wird es beispielsweise samstags nach der Mittagsruhe und vor der beginnenden Wochenendruhezeit am späten Nachmittag benutzt, ist die Duldung wahrscheinlicher. Einige Nutzungsbedingungen sind daher zwingende Voraussetzungen für die Duldung des Planschbeckens.

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